Die Motorrad-Führerschein-klassen im Überblick
Beim Motorradführerschein gibt es drei Klassen – und jede hat ihre eigenen Regeln. Die Führerschein Klasse A ist der Vollzugang ohne Limits. Die A2 ist der Mittelweg mit gedrosselten Maschinen. Und die A1 ist dein Einstieg ab 16. Welche passt zu dir? Kommt drauf an, wie alt du bist und was du fahren willst.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Grundstoff)
(Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden) - 4 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Zusatzstoff)
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
- Anzahl der Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter 2 Jahren:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren:
- Keine Sonderfahrten
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
Erlaubte Fahrzeuge:
- Zweirädrige leichte Kraftfahrzeuge
- Hubraum: max. 50 ccm
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH): max. 45 km/h
- Leistung: max. 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Fremdzündungsmotor: max. 50 ccm Hubraum
- Selbstzündungsmotor: max. 500 ccm Hubraum
- bbH: max. 45 km/h
- Leistung: max. 4 kW
- Zusätzliche Bedingungen: Maximal 2 Sitzplätze und eine Leermasse von höchstens 270 kg
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Fremdzündungsmotor: max. 50 ccm Hubraum
- Selbstzündungsmotor: max. 500 ccm Hubraum
- bbH: max. 45 km/h
- Leistung: max. 6 kW (bei Straßen-Quads max. 4 kW)
- Zusätzliche Bedingungen: Maximal 2 Sitzplätze und eine Leermasse von höchstens 425 kg
Ausbildungsumfang:
- Theorieunterricht:
- 12 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff)
- 2 Doppelstunden à 90 Minuten (Zusatzstoff)
- Praxisunterricht:
- Anzahl der Übungsstunden abhängig von den individuellen Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten erforderlich
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Zusatzstoff)
- Anzahl der Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Zusatzstoff)
- Anzahl der Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz der Klasse A1
Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahren:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren:
- Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und max. 50 ccm Hubraum
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- Keine praktische Prüfung

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