Krafträder

Du willst auf zwei Rädern durchstarten? Dann bist du hier richtig. Ob A1, A2 oder direkt die Klasse A – wir machen dich fit für dein Motorrad. Keine Theorie-Marathons, kein Gelaber. Nur das, was du wirklich brauchst, um sicher und selbstbewusst zu fahren. Dein Motorrad führerschein startet hier.

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Die Motorrad-Führerschein-klassen im Überblick

Beim Motorradführerschein gibt es drei Klassen – und jede hat ihre eigenen Regeln. Die Führerschein Klasse A ist der Vollzugang ohne Limits. Die A2 ist der Mittelweg mit gedrosselten Maschinen. Und die A1 ist dein Einstieg ab 16. Welche passt zu dir? Kommt drauf an, wie alt du bist und was du fahren willst.

A

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren

Was darf gefahren werden:

  • Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
  • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Grundstoff)
    (Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Zusatzstoff)
  • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
  • Anzahl der Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter 2 Jahren:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren:

  • Keine Sonderfahrten
AM

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre

Erlaubte Fahrzeuge:

  • Zweirädrige leichte Kraftfahrzeuge
    • Hubraum: max. 50 ccm
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH): max. 45 km/h
    • Leistung: max. 4 kW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
    • Fremdzündungsmotor: max. 50 ccm Hubraum
    • Selbstzündungsmotor: max. 500 ccm Hubraum
    • bbH: max. 45 km/h
    • Leistung: max. 4 kW
    • Zusätzliche Bedingungen: Maximal 2 Sitzplätze und eine Leermasse von höchstens 270 kg
  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
    • Fremdzündungsmotor: max. 50 ccm Hubraum
    • Selbstzündungsmotor: max. 500 ccm Hubraum
    • bbH: max. 45 km/h
    • Leistung: max. 6 kW (bei Straßen-Quads max. 4 kW)
    • Zusätzliche Bedingungen: Maximal 2 Sitzplätze und eine Leermasse von höchstens 425 kg

Ausbildungsumfang:

  • Theorieunterricht:
    • 12 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff)
    • 2 Doppelstunden à 90 Minuten (Zusatzstoff)
  • Praxisunterricht:
    • Anzahl der Übungsstunden abhängig von den individuellen Fähigkeiten
    • Keine Sonderfahrten erforderlich

A1

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
  • Die Klasse AM wird mit erteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Zusatzstoff)
  • Anzahl der Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
A2

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
  • Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht à 90 Minuten (Zusatzstoff)
  • Anzahl der Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz der Klasse A1

Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahren:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren:

  • Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert
B196

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
  • Keine Prüfung notwendig

Ausbildungsumfang:

  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
  • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

Wichtig:

  • Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
MOFA

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und max. 50 ccm Hubraum

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
  • 90 Minuten Fahrausbildung
  • Theorieprüfung
  • Keine praktische Prüfung

Team

Sebastian
Geschäftsführer & Fahrlehrer
ASF-Seminarleiter und Dozent BKrFQV
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Das sagen unsere Fahrschüler

Echte Erfahrungen von echten Menschen. Hier erfährst du, wie andere ihren Führerschein bei der Fahrerschmiede Ibbenbüren gemacht haben – und warum sie uns weiterempfehlen.

Patrick L.

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Matthias Himstedt

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Simon Wieler

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