Unsere LKW-Klassen
Ob du Sattelzüge bewegen oder erstmal mit kleineren LKWs starten willst – wir haben die passende Klasse für dich.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: keine
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge:
- zGM: über 3,5 t bis maximal 7,5 t
- Anhängerregelung: zGM bis maximal 750 kg
- Ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (zzgl. Fahrer)
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Kopie von Ausweis und Führerschein
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (falls erforderlich)
Ausbildungsumfang:
- Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 6 Doppelstunden (klassenspezifischer Unterricht)
- Praxisunterricht:
- Grundausbildung nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Fahrstunden auf Überlandstrecken
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung
Befristung:
Der Führerschein wird für 5 Jahre erteilt.
Zusätzliche Anforderungen für gewerbliche Fahrer:
Seit dem 10.09.2009 müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter transportieren, die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge: über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM
- Anhängerkombination: Anhänger über 750 kg zGM
- Fahrzeugkombination: max. 12 t zGM
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: keine
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Kopie von Ausweis und Führerschein
- Evt. Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildungsumfang:
- Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 6 Doppelstunden (klassenspezifischer Unterricht)
- Praxisunterricht:
- Grundausbildung nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Fahrstunden auf Überlandstrecken
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung
Zusätzliche Anforderungen für gewerbliche Fahrer:
Seit dem 10.09.2009 müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge: über 3,5 t zGM
- Anhängerkombination: Anhänger bis 750 kg zGM
- Ausnahme: Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind ausgeschlossen
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (unter besonderen Voraussetzungen auch mit 18 Jahren)
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: C1
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Kopie von Ausweis und Führerschein
- Evt. Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildungsumfang:
- Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 10 Doppelstunden (klassenspezifischer Unterricht Klasse C)
- Praxisunterricht:
- Von Klasse B auf C:
- Grundausbildung nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Von Klasse C1 auf C:
- Grundausbildung nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 0 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Von Klasse B auf C:
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung
Befristung:
Der Führerschein wird für 5 Jahre erteilt.
Zusätzliche Anforderungen für gewerbliche Fahrer:
Seit dem 10.09.2009 müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge: über 3,5 t zGM
- Anhängerkombination: Anhänger über 750 kg zGM
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (unter besonderen Voraussetzungen auch mit 18 Jahren)
- Vorbesitz erforderlich: Klasse C
- Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Kopie von Ausweis und Führerschein
- Evt. Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildungsumfang:
- Theorieunterricht:
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 4 Doppelstunden (klassenspezifischer Unterricht Klasse CE)
- Praxisunterricht:
- Von Klasse C auf CE:
- Grundausbildung nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden auf Überlandstrecken
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Von Klasse C auf CE:
Prüfungen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung
Zusätzliche Anforderungen für gewerbliche Fahrer:
Seit dem 10.09.2009 müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

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