Motorradführerschein B196

Klasse B196

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
  • Keine Prüfung notwendig

Ausbildungsumfang:

  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
  • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

Wichtig:

  • Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
Die B196-Erweiterung ist dein direkter Weg aufs 125ccm Motorrad. Keine theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung – nur ein paar Fahrstunden, und du darfst legal 125er fahren. Perfekt für alle, die mehr wollen als nur vier Räder, aber keinen kompletten Motorradführerschein machen möchten.

Häufige Fragen

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